Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung

                                        2. der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 1. dem erstem Vorsitzenden

                                         2. dem zweitem Vorsitzenden

                                         3. dem Schriftführer und

                                         4.  dem Kassenwart !!

Der Verein wird von den Vorstandsmitgliedern vertreten. Sie führen die laufenden

Geschäfte des Vereins. Jeweils zwei von Ihnen vertreten den Verein gerichtlich und

außergerichtlich gemeinsam, jedoch besitzt der erste Vorsitzende Alleinvertretungs-

befugnis. Im Innenverhältnis vertreten der zweite Vorsitzende und ein weiteres Vor-

standsmitglied nur, wenn der erste Vorsitzende verhindert ist, der Schriftführer und

der Kassenwart nur, wenn zugleich der erste und der zweite Vorsitzende verhindert

sind.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren

gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand gewählt hat. Die Wiederwahl ist möglich. Alle witeren regelungen können Sie in der Satzung des Vereins nachlesen !!

Fliegen Sie los zur Satzung des Kinderstüchens Prenzlau e.V.

In der Galerie dieser Seite sehen Sie die aktuell tätigen Vorstandsmitglieder .